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Ohne Grund-Einkommen: 50jähriger erwerbsloser Mann fast verhungert PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andreas Klamm, Journalist   
Montag, den 14. September 2009 um 21:56 Uhr

Speyer am Rhein. 14. Sep­tember 2009. Ein 50­jäh­riger Mann ohne Er­werbs-Ein­kommen ist in Speyer am Rhein fast ver­hun­gert, be­richten die Be­hörden in Speyer am Rhein und der Sender SWR. Nach­barn des Mannes schöpften Ver­dacht, nachdem diese ihren Nach­barn für meh­rere Tage nicht mehr ge­sehen hatten.

Po­lizei und Ret­tungs­kräfte konnten den Mann stark ab­ge­ma­gert in seiner Woh­nung retten, in­for­mierte der So­zi­al­de­zer­nent der Stadt, Peter Brohm.

Im Jahr 2008 habe der Mann seinen Ar­beits­platz mit einem Er­werbs-Ein­kommen ver­loren, er­gänzte der So­zi­al­de­zer­nent. Aus bis­lang nicht näher be­kannten Gründen habe er kein Ar­beits­lo­sen­geld und in der Folge auch keinen So­zial-Leis­tungs-Bezug viel­mehr Ar­beits­lo­sen­geld II, be­kannt auch als Hartz 4, be­an­tragt. Der 50­jäh­rige leide mög­li­cher­weise an Al­kohol-Pro­blem.

Im April 2007 ver­hun­gerte der 20­jäh­rige lern­be­hin­derte André Kirsch, nach dem ihm die Leis­tungen zuvor auf 0,00 Euro ge­stri­chen wurden. Im Falle mas­siver Leis­tungs-Ein­schrän­kungen be­su­chen seit diesen Er­eig­nissen die Sach­be­ar­beiter der Ge­sell­schaft für Ar­beits­markt-In­te­gra­tion mbH die So­zi­al­leis­tung-Emp­fänger. An­dreas Klamm

An­mer­kung der Re­dak­tion:

Auf­fällig ist wieder einmal, daß man die Vor­kom­nisse auf Ei­gen­ver­schulden des Be­trof­fenen ver­sucht zu re­du­zieren. Al­kohol sei wohl das Pro­blem. Nur, wovon soll der Mann Al­kohol be­zahlt haben, wenn es schon nicht mehr für Nah­rung ge­reicht hatte? In dem Zu­stand dürfte er auch kaum noch in der Lage ge­wesen sein die Woh­nung zu ver­lassen.

 

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. September 2009 um 12:49 Uhr
 

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