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Seit 2006 dauert nun schon der ständige Kleinkrieg, der sich mehr und mehr zu einem »Vernichtungskrieg« gegen einen schwerbehinderten Rentner aus Nürnberg auswächst.
Bis 2006 pflegte der selbst schwer kranke Mann seine damals 78-jährige Mutter und wurde damals von der ARGE Nürnberg mit einer KdU Senkungsaufforderung beglückt. Diese erwies sich als rechtswidrig. Nicht nur lag das Datum des Schreibens Monate vor dem Eintreffen, selbst die Berechnungsgrundlage war nicht korrekt, denn die ARGE wollte absolut nicht begreifen, dass sie nur vom Mietanteil des damaligen Erwerbslosen ausgehen hätte dürfen (Untermietvertrag!), da dessen Mutter ja ihren Anteil aus eigenen Renten bezahlte. Nein, die ARGE nahm die ganze Miete als Basis und blieb uneinsichtig. Erst ein Bericht des ZDF brachte dieses völlig irre Beispiel Nürnberger Behördensturheit zu einem zumindest zeitweiligen Ende. Die Mutter erholte sich von dem Schock der Ereignisse nicht mehr und starb, schon vorher sehr geschwächt, nach einem (durch eine Pflegekraft verursachten) Unfall im Oktober 2006 nach 12 Tagen schwerem Kampf um ihr Leben.
Am Tag der Trauerfeier fand Herr Müller dann schon ein Schreiben der ARGE im Briefkasten vor: Aufforderung zur Senkung der KdU, zu, zweiten Mal im selben Jahr. Der Betroffene stand zum damaligen Zeitpunkt aufgrund schwerster Erkrankungen selbst vor einem achtwöchigen Krankenhausaufenthalt, den er wegen des Todesfalls verschieben musste. Neben der kompletten Abwicklung der Formalitäten der Beisetzung, also auch noch Ärger mit der ARGE. Der damalige Chef der ARGE, von der Nürnberger Zeitung NZ auf die Problematik angesprochen, erklärte: »Wir können darauf keine Rücksicht nehmen, hier geht es schließlich um viel Geld für den Steuerzahler«.
Nach dem Zeitungsartikel unternahm man alles, um Herrn Müller schleunigst in die Rente und die Grundsicherung abzuschieben. Inzwischen hatte er seine achtwöchige Klinikbehandlung angetreten, aber selbst wärend dieser Zeit stoppte die ARGE ihr Vorgehen nicht. Der Nürnberger Sozialreferent Prölß meinte auf ein Schreiben von Herrn Müller hin: Er sehe kein Problem im Verhalten der ARGE, das sei auch wärend der Krankenhausbehandlung zumutbar und würde aus seiner Sicht den Erfolg der Behandlung nicht gefährden.
Diese erste Blamage scheint man nicht vergessen zu haben und so drangsaliert man seit 2006 unablässig weiter. Inzwischen ist es nicht mehr die ARGE, sondern das Nürnberger Sozialamt, dass eine ergänzende Grundsicherungsleistung zur Rente zahlt. Und das sich darüber aufregt, dass sie die aus ihrer Sicht maßlos überhöhte Miete aufzubringen hat. Schließlich bewohnt Herr Müller immer noch die frühere Wohnung. Jeder bisherige Versuch eine KdU Senkung durch einen Zwangsumzug herbeizuführen ist bisher an der Gegenwehr des Betroffenen, seines Beistands und seines Anwalts gescheitert.
Direkt nach dem Klinikaufenthalt der bis ins Jahr 2007 hinein gedauert hatte, übernahm nun das Nürnberger SozA die Weiterführung der Schikanen. Der Erfolg der Behandlung war dahin und der Gesundheitszustand verschlechterte sich deutlichst sogar unter das Niveau vor der Behandlung. Herr Müller war über Wochen nicht mehr in der Lage die Wohnung auch nur für den Gang zum Briefkasten zu verlassen. Das Sozialamt strich die komplette Leistung, weil ein Formular noch nicht ausgefüllt war. Das entsprechende Schreiben hatte der Betroffene nicht gekannt, weil er eben nicht an seinen Briefkasten herankam und die Hausbewohner sich in keinster Weise hilfsbereit zeigten. Selbst als der Briefkasten überquoll und Briefe aus diesem Grund zurückgeschickt wurden. Kam niemand auf die Idee nach Herrn Müller zu sehen.
Der selbst schwerbehinderte Hans-Jürgen Graf, der Herrn Müller seit 2006 kannte, griff ein und brachte das Sozialamt in einem persönlichen Termin zur Vernunft. Die Zahlung wurde wieder aufgenommen und Nachzahlungen überwiesen.
Ein Gesundheitsamtstermin stand an. Herr Müllers Umzugstauglichkeit sollte untersucht werden. Hierzu waren ein neurologischer und ein allgemeinmedizinischer Termin vorgesehen. Wie bereits damals berichtet, sah der Erstere so aus, dass die Medizinerin meinte, sie hätte die vorab eingereichten Unterlagen nicht gelesen. Das sei ihr zu umfangreich gewesen. Die mitgebrachten Unterlagen drückte sie ihm ebenso wieder in die Hand, denn die würde sie sowieso nicht lesen. Nun begann das, was eine Untersuchung hätte sein sollen. In Wirklichkeit hielt sie ihm einen Vortrag über die schlechte finanzielle Lage der Stadt Nürnberg und er solle sich freiwillig zu einem Umzug bereit erklären, ansonsten würde sie behaupten, dass ein Umzug für ihn aus gesundheitlichen Gründen besser sein. Schließlich müsse man dem Sozialamt entgegenkommen, wenn sie bis dahin die Mehrkosten tragen müßten.
Der zweite Termin sah nicht wirklich besser aus. Nicht nur, dass die vorgenommenen körperlichen Untersuchungen in keinster Weise Rückschlüsse auf die Erkrankungen von Herrn Müller zuließen, der Amtsarzt war auch ausgesprochen beleidigend und ruppig. U.a. machte sich der Mediziner über den damals gewährten GdB von 30 lustig. Das sei doch gar nichts. (Nach Widerspruch und Antrag wegen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation wurde der GdB inzwischen auf 50 angehoben. Dieser ist laut den behandelnden Ärzten eigentlich auch zu niedrig, aber ein zusätzliches Gerichtsverfahren wollte Herr Müller nicht führen.) Noch Wochen später litt Herr Müller unter den ihm bei der Untersuchung zugefügten Schmerzen. Herrn Grafs Anwesenheit als Beistand verweigerte er.
Aus den Unterlagen der behandelnden Ärzte ging eindeutig hervor, dass Herr Müller für Jahre, wenn nicht auf Dauer nicht in der Lage sein würde einen Umzug zu verkraften.
Danach hörte Herr Müller längere Zeit nichts mehr vom Sozialamt. Die Leistungen wurden in voller Höhe weitergezahlt. Aber 2009 ging es weiter. Wieder ein Termin zur Umzugstauglichkeitsuntersuchung,.wieder derselbe Amtsarzt. Dieses Mal war Herr Graf bei der Untersuchung dabei.
Wieder war der Mediziner ausgesprochen ruppig, wieder fügte er Schmerzen zu und das obwohl er vor der Untersuchung ausdrücklich auf die Problematik hingewiesen wurde, die sich aber auch klar aus den Unterlagen ergab. Beispielsweise leidet der Betroffene unter mehrfach bestätigten Erkrankungen der Halswirbelsäule. Der Gutachter drehte ohne Vorwarnung Herrn Müllers Kopf schnell hin und her.
Der neurologische Termin fand nicht mehr statt, da es bereits vor der eigentlichen »Untersuchung« zu unschönen Ereignisse kam, die man kurz unter dem Begriff der »Behindertenfeindlichkeit« zusammenfassen kann.
Seit damals verweigert Herr Müller konsequent jede weitere Untersuchung durch Mediziner des Gesundheitsamts. Gegen den Amtsarzt wurde Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gestellt. Auf Anordnung der Generalstaatsanwaltschaft scheiterte der Versuch der zuständigen Staatsanwältin das Verfahren einzustellen. Die Kriminalpolizei führte ihre Ermittlungen weiter. Das Verfahren läuft noch.
Das Sozialamt war nicht bereit die Weigerung von Herrn Müller, zu weiteren Terminen beim Gesundheitsamt zu erscheinen, zu akzeptieren. Schreiben an die Leitung des Gesundheitsamts, den Behindertenbeauftragten der Stadt usw. blieben erfolglos. Man bagatellisierte die Vorgänge. Herr Müller bot alternativ an sich von unabhängigen Gutachtern untersuchen zu lassen. Dieses Angebot ignorierte man.
Nun wurde eine Feststellungsklage beim Sozialgericht Nürnberg eingereicht. Es ging darum zu klären, ob der Betroffene unter diesen Umständen eine Begutachtung verweigern durfte oder nicht. Das Gericht kam klar zum Ergebnis: Das Recht bestehe eindeutig. Es wäre selbst ohne die hier vorliegenden Gründe vorhanden.
Das Sozialamt ignorierte die Entscheidung, versuchte sie sogar ins Gegenteil zu verdrehen. Ein Nürnberger Fachanwalt wurde eingeschaltet und erklärte dem Amt sehr deutlich wie die Gerichtsentscheidung zu verstehen sei.
Inzwischen berichteten die Nürnberger Nachrichten in zwei Artikeln über den Fall. Schon nach dem ersten Artikel gingen beleidigende und schmähende Leserbriefe bei der Zeitung ein. Darüber hinaus fand Herr Müller Beleidigungen, ja selbst Morddrohungen in seinem Briefkasten vor. Die Nürnberger Nachrichten berichteten auch hierüber ausführlich.
Das Sozialamt lenkte für den Moment ein. Man würde die Angelegenheit vom Rechtsamt der Stadt prüfen lassen.
Es verging fast ein dreiviertel Jahr, dann kam das Rechtsamt zum Ergebnis, Herr Müller habe sich gefälligst einer Begutachtung durch das Gesundheitsamt zu unterziehen, ansonsten würde man ihm am 1. Juli nur noch den normalen KdU Betrag überweisen. Die Gerichtsentscheidung und die Ereignisse von den letzten Begutachtungen wurden ignoriert, die Schmerzen von Herrn Müller kleingeredet, seine Widersprüche ignoriert.
Wieder wurde der Anwalt aktiv und damit begann das Warten. Wird das Sozialamt endlich einlenken und die Besonderheiten des Einzelfalls, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, berücksichtigen oder siegt wieder einmal die Sparwut über jede Menschlichkeit? Die nächsten Tage werden es zeigen. Jedenfalls stellen sich Herr Müller, sein Beistand, als auch sein Anwalt auf eine wahrscheinlich nötige gerichtliche Klärung ein.
Update: Für den aktuellen Monat wurde die Leistung in voller Höhe überwiesen. Allerdings hat man eine neue Idee ausgebrütet. Statt einer Untersuchung beim Gesundheitsamt Nürnberg will man nun eine Untersuchung beim Gesundheitsamt Fürth durchführen lassen. Was das allerdings an der Problematik ändern soll, das weiß wohl nur das Nürnberger Sozialamt. Herr Müller lehnt auch hier die Begutachtung ab, da diese aufgrund der Faktenlage (Rentengutachten etc.) völlig unnötig ist und diese Art der Untersuchungen auch keinerlei neue Erkenntnisse liefern können. Davon abgesehen ist ihm bei den aktuellen Temperaturen eine Fahrt nach Fürth nicht zumutbar.
Wir berichten über den Fortgang des Geschehens.
Anmerkung:
Inzwischen erhält Herr Müller übrigens eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente (100%). Die Rentengutachterin sieht keine Verbesserungsmöglichkeiten mehr. Der Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert. So kam es u.a. im letzten Herbst zu einem kurzzeitigen Totalausfall des Sprachzentrums.
(Die kompletten Unterlagen zu den Ereignissen, als auch Diagnosen, Gutachten etc. liegen vor.)
Die Stadt Nürnberg bezeichnet sich übrigens hochtrabend als Stadt der Menschenrechte und vergibt einen Menschenrechtspreis. Die Menschenrechte der eigenen Bürger hingegen werden mit Füssen getreten. Das angeführte Beispiel ist nur eines von vielen.
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