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Nürnberg 'mal wieder - sie können es nicht lassen (Update) PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Samstag, den 26. Juni 2010 um 21:45 Uhr

Seit 2006 dauert nun schon der stän­dige Klein­krieg, der sich mehr und mehr zu einem »Ver­nich­tungs­krieg« gegen einen schwer­be­hin­derten Rentner aus Nürn­berg aus­wächst.

Bis 2006 pflegte der selbst schwer kranke Mann seine da­mals 78-jäh­rige Mutter und wurde da­mals von der ARGE Nürn­berg mit einer KdU Sen­kungs­auf­for­de­rung be­glückt. Diese er­wies sich als rechts­widrig. Nicht nur lag das Datum des Schrei­bens Mo­nate vor dem Ein­treffen, selbst die Be­rech­nungs­grund­lage war nicht kor­rekt, denn die ARGE wollte ab­solut nicht be­greifen, dass sie nur vom Mie­tan­teil des da­ma­ligen Er­werbs­losen aus­gehen hätte dürfen (Un­ter­miet­ver­trag!), da dessen Mutter ja ihren An­teil aus ei­genen Renten be­zahlte. Nein, die ARGE nahm die ganze Miete als Basis und blieb un­ein­sichtig. Erst ein Be­richt des ZDF brachte dieses völlig irre Bei­spiel Nürn­berger Be­hör­den­stur­heit zu einem zu­min­dest zeit­wei­ligen Ende. Die Mutter er­holte sich von dem Schock der Er­eig­nisse nicht mehr und starb, schon vorher sehr ge­schwächt, nach einem (durch eine Pfle­ge­kraft ver­ur­sachten) Un­fall im Ok­tober 2006 nach 12 Tagen schwerem Kampf um ihr Leben.

Am Tag der Trau­er­feier fand Herr Müller dann schon ein Schreiben der ARGE im Brief­kasten vor: Auf­for­de­rung zur Sen­kung der KdU, zu, zweiten Mal im selben Jahr. Der Be­trof­fene stand zum da­ma­ligen Zeit­punkt auf­grund schwerster Er­kran­kungen selbst vor einem acht­wö­chigen Kran­ken­haus­auf­ent­halt, den er wegen des To­des­falls ver­schieben musste. Neben der kom­pletten Ab­wick­lung der For­ma­li­täten der Bei­set­zung, also auch noch Ärger mit der ARGE. Der da­ma­lige Chef der ARGE, von der Nürn­berger Zei­tung NZ auf die Pro­ble­matik an­ge­spro­chen, er­klärte: »Wir können darauf keine Rück­sicht nehmen, hier geht es schließ­lich um viel Geld für den Steu­er­zahler«.

Nach dem Zei­tungs­ar­tikel un­ter­nahm man alles, um Herrn Müller schleu­nigst in die Rente und die Grund­si­che­rung ab­zu­schieben. In­zwi­schen hatte er seine acht­wö­chige Kli­nik­be­hand­lung an­ge­treten, aber selbst wä­rend dieser Zeit stoppte die ARGE ihr Vor­gehen nicht. Der Nürn­berger So­zi­al­re­fe­rent Prölß meinte auf ein Schreiben von Herrn Müller hin: Er sehe kein Pro­blem im Ver­halten der ARGE, das sei auch wä­rend der Kran­ken­h­aus­be­hand­lung zu­mutbar und würde aus seiner Sicht den Er­folg der Be­hand­lung nicht ge­fährden.

Diese erste Bla­mage scheint man nicht ver­gessen zu haben und so drang­sa­liert man seit 2006 un­ablässig weiter. In­zwi­schen ist es nicht mehr die ARGE, son­dern das Nürn­berger So­zi­alamt, dass eine er­gän­zende Grund­si­che­rungs­leis­tung zur Rente zahlt. Und das sich dar­über auf­regt, dass sie die aus ihrer Sicht maßlos über­höhte Miete auf­zu­bringen hat. Schließ­lich be­wohnt Herr Müller immer noch die frü­here Woh­nung. Jeder bis­he­rige Ver­such eine KdU Sen­kung durch einen Zwangs­umzug her­bei­zu­führen ist bisher an der Ge­gen­wehr des Be­trof­fenen, seines Bei­stands und seines An­walts ge­schei­tert.

Di­rekt nach dem Kli­ni­k­auf­ent­halt der bis ins Jahr 2007 hinein ge­dauert hatte, über­nahm nun das Nürn­berger SozA die Wei­ter­füh­rung der Schi­kanen. Der Er­folg der Be­hand­lung war dahin und der Ge­sund­heits­zu­stand ver­schlech­terte sich deut­lichst sogar unter das Ni­veau vor der Be­hand­lung. Herr Müller war über Wo­chen nicht mehr in der Lage die Woh­nung auch nur für den Gang zum Brief­kasten zu ver­lassen. Das So­zi­alamt strich die kom­plette Leis­tung, weil ein For­mular noch nicht aus­ge­füllt war. Das ent­spre­chende Schreiben hatte der Be­trof­fene nicht ge­kannt, weil er eben nicht an seinen Brief­kasten her­ankam und die Haus­be­wohner sich in keinster Weise hilfs­be­reit zeigten. Selbst als der Brief­kasten über­quoll und Briefe aus diesem Grund zu­rück­ge­schickt wurden. Kam nie­mand auf die Idee nach Herrn Müller zu sehen.

Der selbst schwer­be­hin­derte Hans-Jürgen Graf, der Herrn Müller seit 2006 kannte, griff ein und brachte das So­zi­alamt in einem per­sön­li­chen Termin zur Ver­nunft. Die Zah­lung wurde wieder auf­ge­nommen und Nach­zah­lungen über­wiesen.

Ein Ge­sund­heits­amts­termin stand an. Herr Mül­lers Um­zug­staug­lich­keit sollte un­ter­sucht werden. Hierzu waren ein neu­ro­lo­gi­scher und ein all­ge­mein­me­di­zi­ni­scher Termin vor­ge­sehen. Wie be­reits da­mals be­richtet, sah der Ers­tere so aus, dass die Me­di­zi­nerin meinte, sie hätte die vorab ein­ge­reichten Un­ter­lagen nicht ge­lesen. Das sei ihr zu um­fang­reich ge­wesen. Die mit­ge­brachten Un­ter­lagen drückte sie ihm ebenso wieder in die Hand, denn die würde sie so­wieso nicht lesen. Nun be­gann das, was eine Un­ter­su­chung hätte sein sollen. In Wirk­lich­keit hielt sie ihm einen Vor­trag über die schlechte fi­nan­zi­elle Lage der Stadt Nürn­berg und er solle sich frei­willig zu einem Umzug be­reit er­klären, an­sonsten würde sie be­haupten, dass ein Umzug für ihn aus ge­sund­heit­li­chen Gründen besser sein. Schließ­lich müsse man dem So­zi­alamt ent­ge­gen­kommen, wenn sie bis dahin die Mehr­kosten tragen müßten.

Der zweite Termin sah nicht wirk­lich besser aus. Nicht nur, dass die vor­ge­nom­menen kör­per­li­chen Un­ter­su­chungen in keinster Weise Rück­schlüsse auf die Er­kran­kungen von Herrn Müller zuließen, der Amts­arzt war auch aus­ge­spro­chen be­lei­di­gend und ruppig. U.a. machte sich der Me­di­ziner über den da­mals ge­währten GdB von 30 lustig. Das sei doch gar nichts. (Nach Wi­der­spruch und An­trag wegen Ver­schlech­te­rung der ge­sund­heit­li­chen Si­tua­tion wurde der GdB in­zwi­schen auf 50 an­ge­hoben. Dieser ist laut den be­han­delnden Ärzten ei­gent­lich auch zu niedrig, aber ein zu­sätz­li­ches Ge­richts­ver­fahren wollte Herr Müller nicht führen.) Noch Wo­chen später litt Herr Müller unter den ihm bei der Un­ter­su­chung zu­ge­fügten Schmerzen. Herrn Grafs An­we­sen­heit als Bei­stand ver­wei­gerte er.

Aus den Un­ter­lagen der be­han­delnden Ärzte ging ein­deutig hervor, dass Herr Müller für Jahre, wenn nicht auf Dauer nicht in der Lage sein würde einen Umzug zu ver­kraften.

Da­nach hörte Herr Müller län­gere Zeit nichts mehr vom So­zi­alamt. Die Leis­tungen wurden in voller Höhe wei­ter­ge­zahlt. Aber 2009 ging es weiter. Wieder ein Termin zur Um­zug­staug­lich­keits­un­ter­su­chung,.wieder der­selbe Amts­arzt. Dieses Mal war Herr Graf bei der Un­ter­su­chung dabei.

Wieder war der Me­di­ziner aus­ge­spro­chen ruppig, wieder fügte er Schmerzen zu und das ob­wohl er vor der Un­ter­su­chung aus­drück­lich auf die Pro­ble­matik hin­ge­wiesen wurde, die sich aber auch klar aus den Un­ter­lagen ergab. Bei­spiels­weise leidet der Be­trof­fene unter mehr­fach be­stä­tigten Er­kran­kungen der Hals­wir­bel­säule. Der Gut­achter drehte ohne Vor­war­nung Herrn Mül­lers Kopf schnell hin und her.

Der neu­ro­lo­gi­sche Termin fand nicht mehr statt, da es be­reits vor der ei­gent­li­chen »Un­ter­su­chung« zu un­schönen Er­eig­nisse kam, die man kurz unter dem Be­griff der »Be­hin­der­ten­feind­lich­keit« zu­sam­men­fassen kann.

Seit da­mals ver­wei­gert Herr Müller kon­se­quent jede wei­tere Un­ter­su­chung durch Me­di­ziner des Ge­sund­heits­amts. Gegen den Amts­arzt wurde An­zeige wegen Kör­per­ver­let­zung im Amt ge­stellt. Auf An­ord­nung der Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft schei­terte der Ver­such der zu­stän­digen Staats­an­wältin das Ver­fahren ein­zu­stellen. Die Kri­mi­nal­po­lizei führte ihre Er­mitt­lungen weiter. Das Ver­fahren läuft noch.

Das So­zi­alamt war nicht be­reit die Wei­ge­rung von Herrn Müller, zu wei­teren Ter­minen beim Ge­sund­heitsamt zu er­scheinen, zu ak­zep­tieren. Schreiben an die Lei­tung des Ge­sund­heits­amts, den Be­hin­der­ten­be­auf­tragten der Stadt usw. blieben er­folglos. Man ba­ga­tel­li­sierte die Vor­gänge. Herr Müller bot al­ter­nativ an sich von un­ab­hän­gigen Gut­ach­tern un­ter­su­chen zu lassen. Dieses An­gebot igno­rierte man.

Nun wurde eine Fest­stel­lungs­klage beim So­zi­al­ge­richt Nürn­berg ein­ge­reicht. Es ging darum zu klären, ob der Be­trof­fene unter diesen Um­ständen eine Be­gut­ach­tung ver­wei­gern durfte oder nicht. Das Ge­richt kam klar zum Er­gebnis: Das Recht be­stehe ein­deutig. Es wäre selbst ohne die hier vor­lie­genden Gründe vor­handen.

Das So­zi­alamt igno­rierte die Ent­schei­dung, ver­suchte sie sogar ins Ge­gen­teil zu ver­drehen. Ein Nürn­berger Fachan­walt wurde ein­ge­schaltet und er­klärte dem Amt sehr deut­lich wie die Ge­richts­ent­schei­dung zu ver­stehen sei.

In­zwi­schen be­rich­teten die Nürn­berger Nach­richten in zwei Ar­ti­keln über den Fall. Schon nach dem ersten Ar­tikel gingen be­lei­di­gende und schmä­hende Le­ser­briefe bei der Zei­tung ein. Dar­über hinaus fand Herr Müller Be­lei­di­gungen, ja selbst Mord­dro­hungen in seinem Brief­kasten vor. Die Nürn­berger Nach­richten be­rich­teten auch hier­über aus­führ­lich.

Das So­zi­alamt lenkte für den Mo­ment ein. Man würde die An­ge­le­gen­heit vom Recht­samt der Stadt prüfen lassen.

Es ver­ging fast ein drei­viertel Jahr, dann kam das Recht­samt zum Er­gebnis, Herr Müller habe sich ge­fäl­ligst einer Be­gut­ach­tung durch das Ge­sund­heitsamt zu un­ter­ziehen, an­sonsten würde man ihm am 1. Juli nur noch den nor­malen KdU Be­trag über­weisen. Die Ge­richts­ent­schei­dung und die Er­eig­nisse von den letzten Be­gut­ach­tungen wurden igno­riert, die Schmerzen von Herrn Müller klein­ge­redet, seine Wi­der­sprüche igno­riert.

Wieder wurde der An­walt aktiv und damit be­gann das Warten. Wird das So­zi­alamt end­lich ein­lenken und die Be­son­der­heiten des Ein­zel­falls, wie vom Ge­setz­geber vor­ge­schrieben, be­rück­sich­tigen oder siegt wieder einmal die Sparwut über jede Mensch­lich­keit? Die nächsten Tage werden es zeigen. Je­den­falls stellen sich Herr Müller, sein Bei­stand, als auch sein An­walt auf eine wahr­schein­lich nö­tige ge­richt­liche Klä­rung ein.

Up­date: Für den ak­tu­ellen Monat wurde die Leis­tung in voller Höhe über­wiesen. Al­ler­dings hat man eine neue Idee aus­ge­brütet. Statt einer Un­ter­su­chung beim Ge­sund­heitsamt Nürn­berg will man nun eine Un­ter­su­chung beim Ge­sund­heitsamt Fürth durch­führen lassen. Was das al­ler­dings an der Pro­ble­matik än­dern soll, das weiß wohl nur das Nürn­berger So­zi­alamt. Herr Müller lehnt auch hier die Be­gut­ach­tung ab, da diese auf­grund der Fak­ten­lage (Ren­ten­gut­achten etc.) völlig un­nötig ist und diese Art der Un­ter­su­chungen auch kei­nerlei neue Er­kennt­nisse lie­fern können. Davon ab­ge­sehen ist ihm bei den ak­tu­ellen Tem­pe­ra­turen eine Fahrt nach Fürth nicht zu­mutbar.

Wir be­richten über den Fort­gang des Ge­sche­hens.

An­mer­kung:
In­zwi­schen er­hält Herr Müller üb­ri­gens eine dau­er­hafte Er­werbs­min­de­rungs­rente (100%). Die Ren­ten­gut­ach­terin sieht keine Ver­bes­se­rungs­mög­lich­keiten mehr. Der Ge­sund­heits­zu­stand hat sich weiter ver­schlech­tert. So kam es u.a. im letzten Herbst zu einem kurz­zei­tigen To­tal­aus­fall des Sprach­zen­trums.

(Die kom­pletten Un­ter­lagen zu den Er­eig­nissen, als auch Dia­gnosen, Gut­achten etc. liegen vor.)

Die Stadt Nürn­berg be­zeichnet sich üb­ri­gens hoch­tra­bend als Stadt der Men­schen­rechte und ver­gibt einen Men­schen­rechts­preis. Die Men­schen­rechte der ei­genen Bürger hin­gegen werden mit Füssen ge­treten. Das an­ge­führte Bei­spiel ist nur eines von vielen.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 02. Juli 2010 um 15:12 Uhr
 

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