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"Hartz IV"- Regelleistung und Menschenwürde? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 12:46 Uhr

Aus: Die Lupe. Deut­sche Bun­des­bank be­kommt Pfän­dungs- u. Über­wei­sungs­be­schluss zu­ge­stellt - Bei hart­nä­ckiger Zah­lungs­ver­wei­ge­rung können Hartz IV Be­rech­tigte not­falls auch ein Konto des Job­Cen­ters pfänden lassen:

Trotz ein­deu­tigem Ge­richts­be­schluss im Eil­ver­fahren wei­gerte sich das Ber­liner Job­Center Pankow die durch das So­zi­al­ge­richt Berlin fest­ge­setzten Be­träge an einen Ber­liner Hartz-IV-Be­rech­tigten aus­zu­zahlen. Das Job­Center war der An­sicht, der Be­schluss sei falsch, und ging des­halb mit der Be­schwerde in die zweite In­stanz vor das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Berlin-Bran­den­burg. Da diese Be­schwerde das Job­Center je­doch nicht von der so­for­tigen Zah­lungs­pflicht aus dem Be­schluss be­freit, be­an­tragte das Job­Center die Aus­set­zung der Voll­zie­hung. Ob­wohl dieser An­trag durch das Ge­richt um­ge­hend als un­be­gründet ab­ge­lehnt wurde, zahlte das Job­Center die Hilfe zum Le­bens­un­ter­halt noch immer nicht an den Hartz-IV-Be­rech­tigten aus. Des­halb be­an­tragte die u.a. auf Hartz IV spe­zia­li­sierte Ber­liner Rechts­an­walts­kanzlei EI­DINGER - MEIN GUTES RECHT (www.ei­dinger.eu) beim Amts­ge­richt Berlin-Mitte den Er­lass eines Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schlusses. Da das Job­Center Pankow auf allen Ge­schäfts­pa­pieren al­lein eine Bank­ver­bin­dung bei der Deut­schen Bun­des­bank an­gibt be­an­tragten die Rechts­an­wälte die Pfän­dung eben dieses Kontos. Nachdem das Ge­richt den Pfän­dungs­be­schluss der Ber­liner Fi­liale der Deut­schen Bun­des­bank am ver­gan­genen Freitag zu­ge­stellt hatte, musste die Bank der Kanzlei aber über­ra­schen­der­weise mit­teilen, dass das Job­Center Pankow "kei­nerlei Ge­schäfts­be­zie­hungen" mit der Bank führt.

Im­merhin teilte nun das Job­Center den Rechts­an­wälten vorab te­le­fo­nisch mit, dass die Hilfe zum Le­bens­un­ter­halt nun an den Hil­fe­be­dürf­tigen über­wiesen würde.

Rechts­an­walt Ei­dinger dazu: "Ich bin froh, dass meine Man­dant­schaft nun nach langem Ringen end­lich die Ihr zu­ste­henden Zah­lungen er­halten wird. Eine Zwangs­voll­stre­ckung wird si­cher die Aus­nahme bleiben. Da das Ge­setz aber vor­schreibt, dass man Eil­be­schlüsse in­ner­halb von einem Monat voll­stre­cken muss, kann es gut sein, dass in Eil­sa­chen die Voll­stre­ckung zur Regel werden muss, wenn die Job­Center ihre Zah­lungs­praxis nicht än­dern. Das Job­Center Pankow wird nun vor allem zu­nächst die Frage be­ant­worten müssen, warum es auf Zehn­tau­senden Brief­bögen die Nummer eines Kontos an­gibt das nicht dem Job­Center son­dern einer ganz an­deren Person ge­hört." (Rechts­an­walt Sieg­fried Ei­dinger, Tau­ent­zi­enstr. 1, 10789 Berlin)

Quel­len­text: DIE LUPE, Juni 2009, PDL Tem­pelhof-Schö­ne­berg Berlin.

Emp­feh­lung:
Re­gel­leis­tung und Men­schen­würde?
Eine rea­lis­ti­sche Be­rech­nung der Le­bens­hal­tungs­kosten (be­reits) vom Fe­bruar 2008:
http://www.la­bournet.de/dis­kus­sion/ar­beit/re­al­po­litik/hilfe/for­dern.pdf


Merke : Ohne Kampf gibt es keine Ver­bes­se­rung der so­zialen Lage, nur wei­teren so­zialen Ab­sturz. 

Von Rein­holf Schramm

 

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 13:04 Uhr
 

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