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"Hartz IV"- Regelleistung und Menschenwürde? |
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Geschrieben von: Administrator
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Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 12:46 Uhr |
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Aus: Die Lupe. Deutsche Bundesbank bekommt Pfändungs- u. Überweisungsbeschluss zugestellt - Bei hartnäckiger Zahlungsverweigerung können Hartz IV Berechtigte notfalls auch ein Konto des JobCenters pfänden lassen:
Trotz eindeutigem Gerichtsbeschluss im Eilverfahren weigerte sich das Berliner JobCenter Pankow die durch das Sozialgericht Berlin festgesetzten Beträge an einen Berliner Hartz-IV-Berechtigten auszuzahlen. Das JobCenter war der Ansicht, der Beschluss sei falsch, und ging deshalb mit der Beschwerde in die zweite Instanz vor das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Da diese Beschwerde das JobCenter jedoch nicht von der sofortigen Zahlungspflicht aus dem Beschluss befreit, beantragte das JobCenter die Aussetzung der Vollziehung. Obwohl dieser Antrag durch das Gericht umgehend als unbegründet abgelehnt wurde, zahlte das JobCenter die Hilfe zum Lebensunterhalt noch immer nicht an den Hartz-IV-Berechtigten aus. Deshalb beantragte die u.a. auf Hartz IV spezialisierte Berliner Rechtsanwaltskanzlei EIDINGER - MEIN GUTES RECHT (www.eidinger.eu) beim Amtsgericht Berlin-Mitte den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Da das JobCenter Pankow auf allen Geschäftspapieren allein eine Bankverbindung bei der Deutschen Bundesbank angibt beantragten die Rechtsanwälte die Pfändung eben dieses Kontos. Nachdem das Gericht den Pfändungsbeschluss der Berliner Filiale der Deutschen Bundesbank am vergangenen Freitag zugestellt hatte, musste die Bank der Kanzlei aber überraschenderweise mitteilen, dass das JobCenter Pankow "keinerlei Geschäftsbeziehungen" mit der Bank führt.
Immerhin teilte nun das JobCenter den Rechtsanwälten vorab telefonisch mit, dass die Hilfe zum Lebensunterhalt nun an den Hilfebedürftigen überwiesen würde.
Rechtsanwalt Eidinger dazu: "Ich bin froh, dass meine Mandantschaft nun nach langem Ringen endlich die Ihr zustehenden Zahlungen erhalten wird. Eine Zwangsvollstreckung wird sicher die Ausnahme bleiben. Da das Gesetz aber vorschreibt, dass man Eilbeschlüsse innerhalb von einem Monat vollstrecken muss, kann es gut sein, dass in Eilsachen die Vollstreckung zur Regel werden muss, wenn die JobCenter ihre Zahlungspraxis nicht ändern. Das JobCenter Pankow wird nun vor allem zunächst die Frage beantworten müssen, warum es auf Zehntausenden Briefbögen die Nummer eines Kontos angibt das nicht dem JobCenter sondern einer ganz anderen Person gehört." (Rechtsanwalt Siegfried Eidinger, Tauentzienstr. 1, 10789 Berlin)
Quellentext: DIE LUPE, Juni 2009, PDL Tempelhof-Schöneberg Berlin.
Empfehlung:
Regelleistung und Menschenwürde?
Eine realistische Berechnung der Lebenshaltungskosten (bereits) vom Februar 2008:
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/fordern.pdf
Merke : Ohne Kampf gibt es keine Verbesserung der sozialen Lage, nur weiteren sozialen Absturz.
Von Reinholf Schramm
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 24. Juni 2009 um 13:04 Uhr |