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„Einfach im Februar Geld abziehen ist nicht“ – Auch das BMAS muss sich an den Rechtsweg halten
Bonn - Wegen eines Behördenfehlers, der vermeidbar gewesen wäre, müssen viele Hartz-IV- Bezieher 20 Euro Kindergeld je Kind zurückzahlen - und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will auch nicht darauf verzichten.
Das sei auch Geld des Steuerzahlers, das zu viel ausgezahlt worden ist, und das müsse wieder zurückgeholt werden, sagte sie in Berlin. Das Erwerbslosen Forum Deutschland zum Widerspruch einlegen und erstmal nicht zu zahlen. Im übrigen sei die Praxis vieler Hartz IV-Behörden rechtlich nicht hinzunehmen, dass das Geld mit dem Februar ALG II-Geld verrechnet würde.
„Einfach Geld einbehalten ist nicht. So etwas ist nur dann zulässig, wenn den Leistungsbezieher eine Schuld trifft. So muss sich die Behörde gedulden, bis die Eltern beispielsweise durch Beendigung des Leistungsbezugs in der Lage sind, das Geld zurück zuzahlen. Deshalb raten wir bei derartigen Rückforderungsbescheiden dringend dazu unseren Musterwiderspruch zu verwenden, der dann aufschiebende Wirkung entfaltet. Bis jetzt haben schon einige Behörden ihr rechtswidriges Verhalten erkannt und dem Widerspruch abgeholfen“, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland verwies darauf, dass zum Beispiel die ARGE Hagen schon im Dezember korrekte Bescheide versendet. „Von Seiten der Regierung hätte es auch, wie im vergangenen Jahr eine Übergangslösung geben können. Die Regierung hat sich aber dafür entschieden, dass jeder einzelne Fall an Rückforderungen mit ca. 80 Euro für die Allgemeinheit zu Buche schlägt“, so Behrsing in Bonn.
Quelle: Presse Erwerbslosen Forum Deutschland
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