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Hartz IV: Endspurt für Überprüfungsanträge: noch 14 Tage PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Montag, den 25. Januar 2010 um 22:18 Uhr

 

 

Hartz4-Platt­form und „So­zi­al­ticker“, die un­ab­hän­gige, so­zi­al­po­li­ti­sche In­for­ma­ti­ons­platt­form, weisen
ge­meinsam darauf hin, dass nach ihren In­for­ma­tionen nur noch bis zum 08. Fe­bruar 2010 rück­wir­kende
Über­prü­fungs­an­träge in Bezug auf die Hartz IV-Re­gel­sätze ge­stellt werden können. Mit Ver­kün­dung des
Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts-Ur­teils am 09. Fe­bruar ist die Frist dafür ab­ge­laufen. Ent­spre­chend dem Vor­lage-
Be­schluss des Hes­si­schen Lan­des­so­zi­al­ge­richts (HLSG) wird das Ur­teil des BVerfG den Eck­re­gel­satz ins­ge­samt
be­treffen - also die Re­gel­sätze für Er­wach­sene nach § 20 des Zweiten So­zi­al­ge­setz­bu­ches (§ 20 SGB II) UND
die Re­gel­sätze für Kinder nach § 28 des Zweiten So­zi­al­ge­setz­bu­ches (§ 28 SGB II).

Bei der Ver­hand­lung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) am 20. Ok­tober 2009 hatten die
Bun­des­ver­fas­sungs­richter unter Vor­sitz des Prä­si­denten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Pa­pier
deut­liche Be­denken an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Hartz IV-Re­gel­sätze zu er­kennen ge­geben und eine über
Hartz IV hinaus ge­hende grund­sätz­liche Prü­fung des so­zio­kul­tu­rellen Exis­tenz­mi­ni­mums in Aus­sicht ge­stellt.
Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Pa­pier an­ge­spro­chenes „ma­te­ri­elles Un­recht“ in Sa­chen Hartz IV, also
ein zu nied­riger Re­gel­satz, auch für die Ver­gan­gen­heit fest­ge­stellt werden sollte, haben die Be­trof­fenen eine
Chance, auch rück­wir­kende Aus­gleichs­zah­lungen zu er­halten. Diese haben je­doch nur dann Aus­sicht auf
Er­folg, wenn vor der Ur­teils-Ver­kün­dung des BVerfG mit einem Über­prü­fungs­an­trag die be­reits rechts­kräf­tigen
Hartz IV-Leis­tungs­be­scheide bis auf 4 Jahre zu­rück­ge­hend an­ge­fochten wurden.

Nach In­for­ma­tion von Hartz4-Platt­form und So­zi­al­ticker ist des­halb fol­gendes zu be­achten:
Über­prü­fungs­an­träge müssen bis spä­tes­tens Montag, 08. Fe­bruar bei der je­wei­ligen Hartz IV-Be­hörde
ein­ge­gangen sein. Diese Frist gilt je­doch nicht für Ab­leh­nungen und Wi­der­spruchs­be­scheide auf be­reits
ein­ge­reichte Über­prü­fungs­an­träge. In den Fällen müssen für die Wi­der­sprüche und Klagen un­be­dingt die in
den „Rechts­be­helfs­be­leh­rungen“ ge­nannten Fristen ein­ge­halten werden. Ent­spre­chende Mus­teran­träge wurden
uns vom Haupt­kläger, Thomas Kallay, zur Ver­fü­gung ge­stellt: www.hartz4-platt­form.de.

Wei­tere In­for­ma­tionen und Hin­weise dazu hat Thomas Kallay unter http://www.chef­duzen.de/index.php?
PH­P­SESSID=10e2c­de37eff87c8816fa2c8e2823156&topic=20406.0 zu­sam­men­ge­stellt.
 

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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Januar 2010 um 22:29 Uhr
 

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