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Hartz IV: Endspurt für Überprüfungsanträge: noch 14 Tage |
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Geschrieben von: Administrator
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Montag, den 25. Januar 2010 um 22:18 Uhr |
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Hartz4-Plattform und „Sozialticker“, die unabhängige, sozialpolitische Informationsplattform, weisen
gemeinsam darauf hin, dass nach ihren Informationen nur noch bis zum 08. Februar 2010 rückwirkende
Überprüfungsanträge in Bezug auf die Hartz IV-Regelsätze gestellt werden können. Mit Verkündung des
Bundesverfassungsgerichts-Urteils am 09. Februar ist die Frist dafür abgelaufen. Entsprechend dem Vorlage-
Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts (HLSG) wird das Urteil des BVerfG den Eckregelsatz insgesamt
betreffen - also die Regelsätze für Erwachsene nach § 20 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 20 SGB II) UND
die Regelsätze für Kinder nach § 28 des Zweiten Sozialgesetzbuches (§ 28 SGB II).
Bei der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 20. Oktober 2009 hatten die
Bundesverfassungsrichter unter Vorsitz des Präsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier
deutliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV-Regelsätze zu erkennen gegeben und eine über
Hartz IV hinaus gehende grundsätzliche Prüfung des soziokulturellen Existenzminimums in Aussicht gestellt.
Für den Fall, dass ein von Hans-Jürgen Papier angesprochenes „materielles Unrecht“ in Sachen Hartz IV, also
ein zu niedriger Regelsatz, auch für die Vergangenheit festgestellt werden sollte, haben die Betroffenen eine
Chance, auch rückwirkende Ausgleichszahlungen zu erhalten. Diese haben jedoch nur dann Aussicht auf
Erfolg, wenn vor der Urteils-Verkündung des BVerfG mit einem Überprüfungsantrag die bereits rechtskräftigen
Hartz IV-Leistungsbescheide bis auf 4 Jahre zurückgehend angefochten wurden.
Nach Information von Hartz4-Plattform und Sozialticker ist deshalb folgendes zu beachten:
Überprüfungsanträge müssen bis spätestens Montag, 08. Februar bei der jeweiligen Hartz IV-Behörde
eingegangen sein. Diese Frist gilt jedoch nicht für Ablehnungen und Widerspruchsbescheide auf bereits
eingereichte Überprüfungsanträge. In den Fällen müssen für die Widersprüche und Klagen unbedingt die in
den „Rechtsbehelfsbelehrungen“ genannten Fristen eingehalten werden. Entsprechende Musteranträge wurden
uns vom Hauptkläger, Thomas Kallay, zur Verfügung gestellt: www.hartz4-plattform.de.
Weitere Informationen und Hinweise dazu hat Thomas Kallay unter http://www.chefduzen.de/index.php?
PHPSESSID=10e2cde37eff87c8816fa2c8e2823156&topic=20406.0 zusammengestellt.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 25. Januar 2010 um 22:29 Uhr |