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Bundesregierung hat Angst vor Urteil - Bürger werden belogen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 06. Januar 2010 um 16:22 Uhr

Vor der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes zu den Re­gel­sätzen für Er­wach­sene und Kinder graust es der Bun­des­re­gie­rung of­fen­sicht­lich wei­taus mehr, als bisher an­ge­nommen.

Die Bun­de­s­agentur für Ar­beit (BA) weist in Ab­stim­mung mit dem Bun­des­mi­nis­te­rium für Ar­beit und So­ziales (BMAS) die Hartz-IV-Be­hörden seit 20. De­zember 2009 zum of­fenen Ver­fas­sungs­bruch an. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hatte ja ent­schieden, daß es in dem Hartz-IV-Kla­ge­ver­fahren Az.: 1 BvL 1/09 (Vor­ver­fahren LSG Hessen Az.: L 6 AS 336/07) so­wohl die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Re­gel­sätze für Kinder (§ 28 SGB II), als auch die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Re­gel­sätze für Er­wach­sene (§ 20 SGB II) prüft, und dies am 20. Ok­tober 2009 in der münd­li­chen Ver­hand­lung auch so durch­ge­führt.

Siehe Ver­hand­lungs­glie­de­rung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zum 20.10. 2009

Die Hartz-IV-Be­hörden aber sollen, wie man aus der unten ver­linkten BA-Dienst­an­wei­sung vom 20. De­zember 2009 ent­nehmen kann, ein­fach per ordre de mufti (also ohne jed­wede Rechts­grund­lage) nur Über­prü­fungs­an­träge für die Kin­der­re­gel­sätze an­er­kennen und damit dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt rechts­widrig vor­greifen.

An­wei­sung auf Web­seite der BA

Das be­deutet, dass die BA im Auf­trag des BMAS die Hartz-IV-Be­hörden tat­säch­lich an­leitet, eine auch für er­wach­sene Hartz-IV-Be­zieher zu er­war­tende po­si­tive Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes zur Ver­fas­sungs­wid­rig­keit des § 20 SGB II, die für die Bun­des­re­gie­rung von Nach­teil wäre, von vorn he­rein aus­zu­he­beln, in dem man den be­trof­fenen Leis­tungs­be­zie­hern in den Hartz-IV-Be­hörden rechts­widrig vor­gau­kelt, ihre Über­prü­fungs­an­träge gemäß § 44 SGB X seien dies­be­züg­lich eben nicht zu­lässig.

Ziel dieser rechts­bre­che­ri­schen Ak­tion: so viele Hartz-IV-Be­zieher wie mög­lich davon ab­zu­bringen, ihre recht­mä­ßigen An­sprüche an­zu­melden. Das darf doch nicht wahr sein. Ich kann das nur als of­fenen Ver­fas­sungs­bruch der Re­gie­rung an­sehen. Quo vadis, Deutsch­land?

Frau Merkel, Herr Wes­ter­welle, treten Sie und Ihre “Re­gie­rung” zu­rück.

Quelle: Pres­se­mel­dung Thomas Kallay (Kläger am Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt)

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. Januar 2010 um 19:27 Uhr
 

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