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Hartz IV: DGB bremst Überprüfungsanträge aus PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 09. Dezember 2009 um 22:19 Uhr

Hartz4-Platt­form Spre­cherin Bri­gitte Val­lenthin kri­ti­siert die An­kün­di­gung zur heu­tigen Ver­öf­fent­li­chung des DGB zu dem beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) vor der Ent­schei­dung ste­hende Ver­fahren gegen die Hartz IV-Re­gel­sätze und damit ver­bun­denes “Aus­bremsen der Über­prü­fungs­an­träge zur Si­che­rung rück­wir­kender Rechte: “Das ist ein durch­sich­tiges Ma­növer zu­gunsten der verdi-Mit­glieder, die als Sach­be­ar­beiter in den Hartz IV-Ver­wal­tungen sitzen. Statt sich schüt­zend vor die Ar­beits­losen zu stellen scheint die Ber­liner “Ko­or­di­nie­rungs­stelle ge­werk­schaft­li­cher Ar­beits­lo­sen­gruppen“ le­dig­lich den Schutz ihrer stetig brö­ckelnden Mit­glieder-Zahlen im Auge zu haben.“ Val­lenthin fährt fort: “Nicht nur die für heute an­ge­kün­digte “Not­bremse“ auf der In­ter­netseite des DGB gegen die of­fen­sicht­lich an­stei­gende Flut von Über­prü­fungs­an­trägen ist ein Schlag ins Ge­sicht von Mil­lionen un­ver­schuldet in Ar­beits­lo­sig­keit ge­ra­tenen Men­schen. Ge­ra­dezu zy­nisch ist die Über­schrift eines “In­fo­blattes zum Aus­legen und Wei­ter­geben an Rat­su­chende“, in das der DGB gleich­zeitig in­ves­tiert: “Ver­fas­sungs­ge­richt ur­teilt über Hartz IV: Du hast (k)eine Chance -- also nutze sie!“ Und völlig da­neben ist der darin an­ge­spro­chene Ver­gleich von Hoff­nungen in eine Ent­schei­dung der Bun­des­ver­fas­sungs­richter zu­gunsten der Men­schen­würde für Mil­lionen Mit­bürger mit den Er­war­tungen an einen Lot­to­ge­winn.“

In diesem Zu­sam­men­hang weist die Hartz4-Platt­form auf eine Stel­lung­nahme des Haupt­klä­gers beim BVerfG, Thomas Kallay, ge­gen­über Martin Künkler, Spre­cher der DGB-Ar­beits­losen-Ko­or­di­nie­rungs­stelle, hin, der sie sich voll­in­halt­lich an­schließt. Darin spricht Kallay von “großer, kaum in Worte zu fas­sender Ver­är­ge­rung“ über die “heu­tige Ver­öf­fent­li­chung be­tref­fend die Hartz-IV-Klagen vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.“ Und er er­klärt den Ein­druck, dass “Ihr mit Euren Falsch-Infos jetzt Er­werbs­losen-Inis und Leis­tungs­be­zieher davon ab­bringen wollt, Über­prü­fungs­an­träge zu stellen nach dem Motto, es brächte ja eh nichts.“ Er be­gründet seine Ge­gen­dar­stel­lung zum DGB u.a. damit: “Sehr wohl wird es rück­wir­kende Nach­zah­lungen seit 01. Ja­nuar 2005 geben, wenn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Hartz-IV-Re­gel­sätze für Er­wach­sene UND Kinder (§§ 20 und 28 SGB II) min­des­tens gemäß Ar­ti­keln 1 und 20 Grund­ge­setz (GG) für ver­fas­sungs­widrig er­klärt, weil, im Ge­gen­satz u.a. zu den Klä­gern, die von der DGB-Recht­schutz ver­treten wurden, meine Fa­milie und ich gegen die Re­gel­sätze für Er­wach­sene UND Kinder seit 01. Ja­nuar 2005 ge­klagt haben.“ Und weiter: “Ferner fehlt Euch beim DGB und in Eurer Ko­or­di­nie­rungs­stelle of­fen­sicht­lich auch noch die Er­fah­rung mit dem Ab­lauf von Ver­fas­sungs­be­schwerden, die im Rahmen so ge­nannter Nor­men­kon­troll­ver­fahren gemäß Art. 100 Grund­ge­setz von zi­vilen Ge­richten an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt her­an­ge­tragen werden.
Wenn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt zu un­seren Gunsten ent­scheidet, woran (...) nach dem 20. Ok­tober 2009 nie­mand mehr zwei­felt, so gehen die Ver­fahren zu­rück an die ein­rei­chenden Ge­richte, (...) die dann, mit der für sie ge­meinsam gel­tenden Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes im Rücken (...) neue Re­gel­sätze er­mit­teln und (...) die Bun­des­re­gie­rung zur Nach- und künf­tigen Fort­zah­lung dieser hö­heren (!) Re­gel­sätze ver­ur­teilen.“

Die voll­stän­dige Stel­lung­nahme von Thomas Kallay ge­gen­über dem DGB ist in Kürze auf auf Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam­bots ge­schützt! Ja­vaS­cript muss ak­ti­viert werden, damit sie an­ge­zeigt werden kann. nach­zu­lesen – ebenso die DGB-Pu­bli­ka­tionen.

In dem Zu­sam­men­hang kann Bri­gitte Val­lenthin von ver­gleich­baren ei­genen Er­fah­rungen mit dem DGB an­läss­lich der 1.Mai-Kund­ge­bung 2006 unter dem Motto “Deine Würde ist unser Maß“ be­richten: “Nach einer Ein­la­dung, aus diesem An­lass über Hartz IV zu reden, er­hielt ich zu­nächst einen “Maul­korb“ und wurde später wieder aus­ge­laden – wie die Frank­furter Rund­schau be­rich­tete -, nachdem ich nicht be­reit war auf Kritik an den Hartz IV-Sach­be­ar­bei­tern be­züg­lich ihres men­schenun­würdig schi­ka­nie­renden sowie dis­kri­mi­nie­renden Um­gangs mit An­trag­stel­lern zu ver­zichten. "Die sind doch schließ­lich großen­teils verdi-Mit­glieder" hieß es hinter vor­ge­hal­tener Hand be­reits 2006 sinn­gemäß. Schon da­mals schien nach meinem Ein­druck Mit­glieder-Schutz in der Hartz IV-Ver­wal­tung vor Ar­beits­losen-Schutz zu stehen,“ stellt Val­lenthin ent­täuscht fest.

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