so meldet das Pres­se­portal des Er­werbs­lo­sen­fo­rums Deutsch­land (PR-So­zial) die Pläne der Bun­de­s­agentur für Ar­beit zur ef­fi­zi­en­teren Ver- und Be­ar­bei­tung der Post­sen­dungen an die Agentur.

Es ist schon in­ter­essant, dass ge­rade im Be­reich der Er­werbs­losen und So­zi­al­leis­tungs­be­zieher ge­ne­rell, immer wieder Ver­suche dieser Art ge­st­artet werden. Warum ei­gent­lich? Haben die ersten Tests, be­reits mit der Ein­füh­rung der Hartz IV-Ge­setz­ge­bung, ge­zeigt, dass die Men­schen die eh schon am Boden an­ge­kommen sind, für die es meist nicht sehr viel weiter runter gehen kann, kaum bis gar keinen Wi­der­stand leisten oder leisten können? Nun, mit rea­lis­ti­schem Blick in die ver­gan­genen fünf Jahre ist tat­säch­lich kein wirk­lich großer und nach­hal­tiger Wi­der­stand ent­standen gegen die immer wieder ge­st­ar­teten Ver­suche der Re­gie­rung, die Rechte der Bürger aus dieser Ge­sell­schafts­schicht immer weiter zu be­schneiden.

Ge­lungen ist es bei den unter 25­Jäh­rigen. Sie dürfen nur noch in be­son­deren Aus­nah­me­fällen einen ei­genen Haus­stand gründen. Wer länger schon er­werbslos ist, sieht sich auch mit einer un­ang­mel­deten “Haus­durch­su­chung” kon­fron­tiert. Ir­gend­wann stehen un­an­ge­meldet ir­gend­welche “So­zia­ler­mittler” vor der Tür und wollen die Woh­nung in Au­gen­schein nehmen. Mit der Ein­glie­de­rungs­ver­ein­ba­rung sollte ein In­stru­ment ge­schaffen werden, und wurde es dann ja auch, das es dem Er­werbs­losen er­schweren sollte, sich von seinem Auf­ent­haltsort zu ent­fernen. Im Rahmen der all­ge­meinen Mit­wir­kungs­pflicht im SGB sahen sich ARGEn und Job-Center dazu be­rufen, immer wieder bei den An­trag­stel­lern oder Hil­fe­be­zie­hern Un­ter­lagen an­zu­for­dern, die ent­weder gar nicht ver­langt werden durften oder deren Vor­lage zu­min­dest sehr frag­würdig ist, be­zogen auf den Da­ten­schutz.

Nun möchte die Po­litik und Ar­beits­ver­wal­tung ein High­light ein­führen. Die Deut­sche Post AG soll also er­mäch­tigt werden, die Post­sen­dungen an die ver­schie­denen Be­hörden die der Bun­de­s­agentur für Ar­beit un­ter­ge­ordnet oder mit ihr ir­gendwie ver­bunden sind, zu öffnen und di­rekt ein­zuscannen. Meiner An­sicht nach ver­stößt dies gegen das Post- und So­zi­al­ge­heimnis.  Damit wird, so meine ich, die Wahr­schein­lich­keit von Da­ten­dieb­stählen, – ver­lusten und ähn­li­chem ver­grö­ßert. Des­halb sollten wir, wo es geht gegen die Ein­füh­rung dieser Mög­lich­keiten pro­tes­tieren. Starten soll dieses Vor­haben wahr­schein­lich im Sep­tember diesen Jahres.

Hier ein Be­richt dazu

Hier ein Muster-Wi­der­spruch für Be­trof­fene

(Das zip-Paket ent­hält eine doc-Datei und eine rtf-Datei)

Ich habe ein biss­chen Pro­test­ma­te­rial zu­sam­men­ge­stellt, das Sie unter fol­gendem Link dow­n­loaden können. In dem Paket sind zwei Mo­tive ent­halten in großer Auf­lö­sung und als klei­nere Auf­lö­sung (z. B. zum Auf­dru­cken auf Brief­um­schläge). Es ist eine zip-Datei.

HIER ZUM MA­TE­RIAL

Nach­fol­gend noch die Mo­tive:

POST2-klein

POSTundBA-klein