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Bundeswaldgesetz bleibt auf der Tagesordnung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Redaktion 3mnews.org   
Sonntag, den 20. Juni 2010 um 16:37 Uhr

Berlin. 17. Juni 2010. (red). Das Bun­des­wald­ge­setz wird weiter auf der Ta­ges­ord­nung von Bündnis 90 / Die Grünen bleiben. Davon geht die Spre­cherin für Wald­po­litik der Bun­des­tags­frak­tion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cor­nelia Behm, nach der heu­tigen Bun­des­tags­ent­schei­dung über Än­de­rungen an diesem Ge­setz aus. “Die schwarz-gelbe Ko­ali­tion hat nur einen Teil der seit langem dis­ku­tierten Än­de­rungen am Bun­des­wald­ge­setz vor­ge­nommen. An­ge­sichts des stei­genden Nut­zungs­drucks auf die Wälder wird die Dis­kus­sion um die Fest­le­gung von Min­dest­stan­dards für die nach­hal­tige Forst­wirt­schaft im das Bun­des­wald­ge­setz je­doch weiter gehen. Daran wird das heu­tige Nein der Ko­ali­tion nichts än­dern.”

“Auch bei der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht lässt sich heute be­reits vor­her­sagen, dass die Dis­kus­sionen dar­über unter Wald­be­sit­zern und unter Na­tur­schüt­zern mit Si­cher­heit weiter gehen werden,” sagte Behm weiter. “Denn die Ko­ali­tion hat hier nur das der­zeit aus­ge­übte Rich­ter­recht fest­ge­schrieben. So­wohl Wald­be­sitzer als auch Na­tur­schützer er­warten von der Po­litik je­doch eine spür­bare Lo­cke­rung der Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht im Wald, um mehr Tot­holz im Wald zu er­mög­li­chen. Diese Er­war­tung hat die Ko­ali­tion mit der heu­tigen Ge­set­zes­än­de­rung ent­täuscht.”

“Un­zu­rei­chend sind auch die Er­leich­te­rungen für die forst­wirt­schaft­li­chen Ver­ei­ni­gungen, die dem zer­split­terten Klein­pri­vat­wald eine ef­fi­zi­ente Be­wirt­schaf­tung ihrer Wälder er­mög­li­chen sollen. Sie dürfen zu­künftig zwar Holz ver­markten und sind vom Ge­setz gegen Un­lau­teren Wett­be­werb aus­ge­nommen. Forst­wirt­schaft­liche Maß­nahmen durch­führen dürfen sie in Zu­kunft aber immer noch nicht. Die Ko­ali­tion ist hier auf halber Strecke stehen ge­blieben.”

Aus­drück­lich ab­ge­lehnt haben Union und FDP ges­tern im Agra­raus­schuss einen Än­de­rungs­an­trag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem­zu­folge nach Lan­des­recht aus­ge­wie­sene Schutz­wälder auch dann weiter Wald bleiben sollten, wenn sie gleich­zeitig land­wirt­schaft­lich ge­nutzt werden. Die Agra­r­ab­ge­ord­neten der CSU be­haup­teten, es gäbe keine land­wirt­schaft­lich ge­nutzten Schutz­wälder. Behm: “Nach un­seren In­for­ma­tionen ist das falsch. Aber wenn es stimmen würde, dann hätte die Ko­ali­tion dieser Re­ge­lung auch zu­stimmen können. Statt­dessen hat sie sich in diesem Kon­flikt zwi­schen Alm- und Wald­schüt­zern, der den Na­tur­schutz spaltet, voll und ganz auf eine Seite ge­stellt. Unser An­trag zielte je­doch auf einen ver­tret­baren Aus­gleich der wi­der­strei­tenden Po­si­tionen ab. Wenn das Land Bayern Almen zu Schutz­wäl­dern er­klärt hat, die auch zu­künftig kein Wald sein sollten, dann ist es Auf­gabe des Landes Bayern, das ein­zel­flä­chen­be­zogen zu än­dern, an­statt dass der Bund pau­schal für alle be­wei­deten Schutz­wälder den Wald­status auf­hebt.”

Mehr zu den Po­si­tion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Bun­des­wald­ge­setz:

http://www.cor­nelia-behm.de/cms/default/ru­brik/4/4685.wald­po­litik.html

 

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 20. Juni 2010 um 20:49 Uhr
 

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