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Neue Erkenntnisse zur Notlage: Schwangere Berlinerin in Urlaub geriet in Not PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Andreas Klamm - Sabaot, Journalist   
Mittwoch, den 02. Dezember 2009 um 18:42 Uhr

Mutter mit 3jäh­riger Tochter in Nassau in Ba­hamas wären mög­li­cher­weise ver­hin­derbar ge­wesen – Ehe­mann hatte ei­genen An­gaben zu­folge am 7. Au­gust einen Un­fall

New York (U.S.A.) / Nassau (Ba­hamas)/ Berlin. 28. No­vember 2009. Die junge schwan­gere Na­talie F. (24) ist hoch­schwanger mit ihrer 3jäh­rigen Tochter in Not ge­raten, wo an­dere auf Glück und Freude in einem Ur­laubs-Pa­ra­dies hoffen – in Nassau in Ba­hamas in der Ka­ribik (wir be­rich­teten be­reits mehr­fach).

Die Not­lage der jungen Mutter, die of­fi­ziell be­kannt be­reits am 29. Sep­tember 2009 in schwerer Not, im 7ten Monat schwanger und mit ihrer 3jäh­rigen Tochter, ob­dachlos und krank in Nassau in Ba­hamas war, wurde durch einen Mit­ar­beiter der Deut­schen Bot­schaft am 1. Ok­tober 2009 schrift­lich be­stä­tigt als „NOT­LAGE“.

Was die Kol­legen und Kol­le­ginnen, am 5. Ok­tober als der Bei­trag für die Zei­tung BER­LINER KU­RIER ge­schrieben wurde und die junge Na­talie mit ihrer 3jäh­rigen Tochter noch nicht wissen konnten, der Ehe­gatte hat, ei­genen An­gaben zu­folge, seine Ehe­frau nicht im Stich ge­lassen.

Am 6. Juli 2009 kehrte er nicht mehr zu seiner Ehe­frau zu­rück, weil er durch äu­ßere Um­stände ge­zwungen wurde Nassau in Ba­hamas zu ver­lassen. Die Miete wurde durch den Ehe­mann für die Ehe­frau bis An­fang Sep­tember 2009 be­zahlt, teilte der Ehe­mann mit. Da­nach ist die Ehe­frau in Not ge­raten, weil die Miete mög­li­cher­weise nicht wei­ter­ge­leitet wurde oder eine Wei­ter­lei­tung nicht mehr mög­lich war.

Der Ehe­mann der jungen Frau, die am 24. Ok­tober 2009 ihre zweite Tochter in Berlin zur Welt ge­bracht hat, mel­dete sich am 27. Ok­tober bei der in­ter­na­tio­nalen John Bap­tist Mis­sion of Togo und teilte mit, dass er am 7. Au­gust 2009 einen Un­fall hatte. Auf­grund seiner Be­schrei­bungen wird ver­mutet, dass er eine schwere Am­pu­ta­tions-Ver­let­zung er­litten hat. Über den Un­fall hatten be­reits zuvor meh­rere an­dere Zeugen be­richtet. Nach In­for­ma­tionen des Ehe­manns wurde mög­li­cher­weise das ge­mein­same Konto des Ehe­paares von einem Lan­des­kri­mi­nalamt (LKA) ge­sperrt, mög­li­cher­weise mit der In­ten­tion die „Flucht“ des Ehe­manns zu be­enden. Denn ohne Geld sind in der Regel keine Reisen oder die Fort­set­zung von Reisen mög­lich.

Sollten die In­for­ma­tionen des Ehe­mannes stimmen, dann konnte dieser die Miete in Nassau in Ba­hamas nicht mehr be­zahlen und die Not­lage der Ehe­frau könnte in der Folge einer Sper­rung des ge­mein­samen Kontos durch Be­hörden in Deutsch­land ent­standen sein, was eine Ver­mu­tung oder auch eine Spe­ku­la­tion ist, da es zu sol­chen bri­santen Ver­mu­tungen keine of­fi­zi­ellen Aus­künfte deut­scher Er­mitt­lungs-Be­hörden gibt.

In einem Be­richt des Fernseh-Ma­ga­zines „RTL Ex­plosiv“ am 23. Ok­tober 2009 be­stä­tigte je­doch der Presse-Spre­cher der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf, Staats­an­walt Jo­hannes Mo­cken, dass Hans-Jürgen F. (45) mög­li­cher­weise in zwei lau­fenden Haupt-Ver­fahren ge­sucht werde und mehr als 20 Ein­träge im Bun­des­zen­tral-Re­gister habe.

Hans-Jürgen Rolf F. be­stä­tigte auf An­frage ge­gen­über dem in­ter­na­tio­nalen MJB Edu­ca­tion Media Net­work, dass er mehr als 25 Ein­träge im Bun­des­zen­tral-Re­gister habe.

Die Ehe­frau Na­talie (24) und die 3jäh­rige Tochter sind den­noch de­fi­nitiv un­ver­schuldet in eine Not­lage ge­raten, da eine Sippen-Haf­tung (das meint die Haf­tung einer ganzen Fa­milie oder Gruppe auf­grund mög­li­cher Ver­gehen eines Mit­gliedes einer Fa­milie) ver­boten ist.

Die junge Mutter mit ihrem kleinen Baby und ihrer 3jäh­rigen Tochter haben An­spruch auf Hilfe durch die Ge­mein­schaft um ein freies und un­ab­hän­giges Le­be­nohne Än­geste und Not führen zu können.

Der Ehe­mann teilte an die John Bap­tist Mis­sion of Togo mit, dass er nicht nach Deutsch­land reisen kann und auch nicht plant nach Deutsch­land zu se­geln. Über die Kon­takt-Auf­nahme mit der John Bap­tist Mis­sion of Togo wurde be­reits Ende Ok­tober schrift­lich die Ver­miss­ten­stelle des Lan­des­kri­mi­nal­amtes (LKA) in Berlin in­for­miert. Dort hatte die in­ter­na­tio­nale jü­disch-christ­liche Mis­sion auch eine Ver­missten-An­zeige ein­ge­reicht, nach dem der Ehe­mann seit rund drei Mo­naten als „ver­misst“ gelten musste.

Ein Spre­cher der in­ter­na­tio­nalen jü­di­schen-christ­li­chen John Bap­tist Mis­sion of Togo er­klärte: „Es wäre nicht das erste Mal, dass ein mög­li­cher­weise von der Po­lizei ge­suchter Mensch gleich­zeitig auch ver­misst sein kann. Es gibt sogar von der Po­lizei ge­suchte Men­schen, die in Not­lagen oder in Un­fälle ver­wi­ckelt werden. Diese und ähn­liche Er­eig­nisse sind auch bei der Po­lizei und dem Lan­des­kri­mi­nalamt nicht un­be­kannt. Me­di­zin­sich be­schrieben: Ein Mensch kann an einer Er­käl­tung er­kranken und sich den­noch auch ein Bein bre­chen. Es sind meh­rere Er­kran­kungen zur glei­chen Zeit mög­lich um ein Bei­spiel aus Pflege und Me­dizin zu geben. Beide oder meh­rere Dinge sind mög­lich. Die Mis­sion hat keinen Grund an den An­gaben der Ehe­frau zu zwei­feln. Beides ist mög­lich: Eine Flucht und ein Ver­misst­werden. Des­halb wurde von der Mis­sion An­fang Ok­tober eine Ver­missten-An­zeige bei der Ver­miss­ten­stelle des Lan­des­kri­mi­nal­amtes (LKA) in Berlin er­stattet. Wir glauben, dass mit der Mel­dung der Ehe­frau an die Bot­schaft, nor­ma­ler­weise die Bot­schaft als deut­sche Be­hörde bei der Po­lizei ord­nungs­gemäß hätte eine Ver­missten-An­zeige er­statten müssen. Wes­halb dies nicht ge­schehen ist, muss si­cher un­ter­sucht werden. Wir glauben auch, dass die Not­lage, Er­kran­kung und Ob­dach­lo­sig­keit einer jungen schwan­geren Frau und Mutter und eines 3jäh­rigen Kindes de­fi­nitiv ver­hin­derbar waren – wäre richtig von deut­schen Be­hörden ge­han­delt worden. Ver­mut­lich wurde al­ler­dings den An­gaben der jungen Mutter und Frau in Not mit einer 3jäh­riger Tochter kein Glauben ge­schenkt.

Wenn der Ehe­mann von der Po­lizei ge­sucht wird, wollen wir den deut­schen Be­hörden nicht das Recht ab­spre­chen, Mass­nahmen zur Be­en­di­gung einer Flucht ein­zu­leiten. Doch bei sol­chen Mass­nahmen dürfen grund­sätz­lich nicht schwan­gere, un­schul­dige Mütter und 3jäh­rige Kinder in Le­bens­ge­fahr ge­bracht werden. Diese Er­eig­nisse müssen ge­prüft und un­ter­sucht werden.“

Diese In­for­ma­tionen waren mit der Ver­öf­fent­li­chung des Bei­trags am 5. Ok­tober 2009 bei der Zei­tung Ber­liner Ku­rier und auch bei John Bap­tist Mis­sion of Togo, dem MJB Edu­ca­tion Media Net­work und bei beim in­ter­na­tio­nalen Me­dien-Pro­jekt für die Men­schen­rechte „Li­berty and Peace NOW! Human Rights Re­por­ters“ (www.ra­diot­v­info.org) noch NICHT be­kannt.

Die in Berlin er­schei­nende Zei­tung BER­LINER KURER hat am 5. Ok­tober 2009 fol­genden Bei­trag mit In­for­ma­tionen ver­öf­fent­licht, von denen wir heute sehr si­cher sein können, dass die Ehe­frau, Ret­tungs-Kräfte und Jour­na­listen nicht in­for­miert sein konnten, weil diese In­for­ma­tionen erst nach dem 27. Ok­tober 2009 be­kannt wurden:

"Nassau / Ba­hams. Das tro­pi­sche Traum­ziel wurde für die hoch­schwan­gere Na­talie F. (24) und ihr Töch­ter­chen (3) aus Berlin zum Horror-Trip. Ihr Mann ließ sie dort nach einem Se­gel­törn ohne Geld sitzen. Ver­zwei­felt bet­telt nun Na­talie: Holt mich nach Hause !

Mit der „Freedom IV“ kreuzte die kleine Fa­milie in den At­lantik. „Ei­gent­lich wollten wir nur einen kleinen Se­gel­tour ma­chen.“, er­zählt die er­schöpfte junge Frau mit ge­pres­ster Stimme dem KU­RIER. „Dass mein Mann ein­fach ab­haut, hätte ich nie ge­dacht.“. Fünf Jahre ist die Ber­li­nerin mit Hans-Jürgen F. (45) ver­hei­ratet. Mein Mann hatte ein kleines Hand­werks­un­ter­nehmen.“.

Im ver­gan­genen Jahr brach die Fa­milie in Rich­tung Ba­hamas auf. Die ver­hei­ßungs­volle große weite Welt wurde vor drei Mo­naten zur „Angst-Adresse“. „Mein Mann ließ uns hier bei einem Freund zu­rück. Seitdem habe ich nichts mehr von Hans-Jürgen ge­hört.“

Der Kon­takt zu dem Freund be­steht nicht mehr. Na­talie F. lebt prak­tisch auf der Straße.

„Meine Tochter ist krank. Ich bet­tele für unser Essen, es regnet, wir schlafen in ver­las­senen Häu­sern in den Docks am Hafen.“ Dort wo täg­lich Kreuz­fahrt-Schiffe an­legen und das ma­le­ri­sche Nassau be­sich­tigen, ist sie al­lein und hungrig. Na­talie F. fleht: „Bitte lasst mich nach Hause kommen. Ich sorge mich um meine Kinder. Schon bei der letzten Schwan­ger­schaft gab es Kom­pli­ka­tionen.“

Ihr Mann ist vor drei Mo­naten ver­schwunden

Ist ihr Mann auf der Flucht vor den Be­hörden? Na­talie F.: „Ich weiß es nicht.“. Schlecht sieht sie aus, blass, dunkle Ringe unter den Augen. Das aber be­ein­druckt den deut­schen Ho­no­rar­konsul nicht. Ein Spre­cher des Aus­wär­tigen Amts in Berlin: „Wir prüfen den Fall zur Zeit. Al­ler­dings können wir nur helfen, wenn wir si­cher sind, dass Frau F. wirk­lich völlig mit­tellos ist.“

„Zu Ver­wandten oder Be­kannten gibt es keine Kon­takt mehr.“, sagt Na­talie F. : „Es sind schlechte Ver­hält­nisse aus denen ich komme. Ich habe nie­manden, der mir helfen könnte.“ DÜBB, PDE"

Diese In­for­ma­tionen und dieser Bei­trag ist in der ge­druckten Aus­gabe der Zei­tung BER­LINER KU­RIER er­schienen. Die Au­toren, wei­tere Jour­na­listen, Ret­tungs­kräfte, Helfer und Hel­fe­rinnen konnten nicht über In­for­ma­tionen schreiben, die erst auf ge­zielte An­frage des MBJ Edu­ca­tion Media Net­work an den Ehe­mann be­kannt wurden.

Ein Spre­cher der Mis­sion er­gänzte: "Es ist richtig, dass wir uns große Sorge um Na­talie, Baby TJ und die 3jäh­rige Tochter JJ ma­chen, die von der John Bap­tist Mis­sion of Togo, vor­rangig, erst­rangig und an erster Stelle be­gleitet werden. Wir ma­chen uns auch große Sorgen um den Ehe­mann und haben die Emp­feh­lung an den Ehe­mann ge­macht, dass dieser schnellst­mög­lichst ein Kran­ken­haus oder einen Arzt auf­sucht. Wie der Ehe­mann mit dieser Emp­feh­lung um­gehen wird, können wir auf einer Ent­fer­nung von na­hezu 5.000 Ki­lo­meter nicht ein­schätzen."

Die junge Ehe­frau mit ihrem Baby und einer 3jäh­rigen Tochter, Jour­na­listen und die be­tei­ligten Ret­tungs-Kräfte meh­rerer Hilfs-Or­ga­ni­sa­tionen, dazu zählen auch die in­ter­na­tio­nale Jü­disch-Christ­liche John Bap­tist Mis­sion of Togo, wei­tere Helfer und Hel­fe­rinnen und edle Spender konnte je­doch nicht An­fang Ok­tober über In­for­ma­tionen be­richten, die erst am 27. Ok­tober 2009 auf­grund einer An­frage des in­ter­na­tio­nalen MJB Edu­ca­tion Media Net­work beim Ehe­mann, der sich immer noch im Aus­land auf­hält, be­kannt ge­worden sind.

Die Be­hörden in Deutsch­land er­teilen zur Zeit keine of­fi­zi­ellen Aus­künfte und In­for­ma­tionen. Grund­sätz­lich können die An­gaben und In­for­ma­tionen des Ehe­mannes nicht alle in Zweifel ge­zogen werden, wenn zu­nächst jetzt erst einmal von Ver­mu­tung und Spe­ku­la­tionen aus­ge­gangen werden muss, die je­doch auch sehr wohl der Wahr­heit ent­spre­chen können, so traurig diese In­for­ma­tionen auch sein mögen.

Keinen Zweifel gibt es daran, dass die junge jetzt al­lein er­zie­hende Mutter mit ihrem Baby und ihrer 3jäh­rigen Tochter nach na­tio­nalen und in­ter­na­tio­nalen Ge­setzen de­fi­nitv einen RECHTS-An­spruch auf die Hilfe durch die Ge­mein­schaft in Deutsch­land haben.

Die be­ste­hende Not­lage der junge Mutter, die da­mals noch in Nassau in Ba­hamas war, wurde am 1. Ok­tober 2009 durch einen Mit­ar­beiter der Deut­schen Bot­schaft schrift­lich be­stä­tigt.

In einer spek­ta­ku­lären Hilfs- und Ret­tungs-Ak­tion ist es ge­lungen, die schwan­gere Mutter mit Baby und ihrer 3jäh­rigen Tochter am 13. Ok­tober 2009 von Nassau in Ba­hamas über den Flug­hafen London nach Berlin-Tegel (TXL) fliegen zu lassen.

Nur 9 1/2 Tage nach der An­kunft der jungen Mutter in Berlin hat diese ihre 2te Tochter, früher als er­wartet ge­boren. Na­talie F. ist jetzt 2fache al­lein­er­zie­hende Mutter eines Baby´s und einer 3äh­rigen Tochter JJ. Sie sucht eine Woh­nung in Berlin. Hin­weise bitte an die Re­dak­tion, email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam­bots ge­schützt! Ja­vaS­cript muss ak­ti­viert werden, damit sie an­ge­zeigt werden kann. .

Auf­grund der sehr um­fang­rei­chen und kom­plexen In­for­ma­tions-Zu­sam­men­hänge sind wei­tere und aus­führ­liche In­for­ma­tionen zu finden unter an­derem bei www.john­bap­tist­mis­sion.org und in einer Sonder-Pu­bli­ka­tion mit dem Titel "1984 Na­talie And Children" bei http://www.1984na­talie.word­press.com .

 

Jour­na­lis­ti­sche Grund-Prin­zi­pien – Presse-Kodex für Jour­na­listen:
“Die Ach­tung vor der Wahr­heit, die Wah­rung der Men­schen­würde und die wahr­haf­tige Un­ter­rich­tung der Of­fent­lich­keit sind oberste Ge­bote der Presse. Jede in der Presse tä­tige Person wahrt auf dieser Grund­lage das An­sehen und die Glaub­wür­dig­keit der Me­dien.”

Presse- und Me­dien-An­fragen:
John Bap­tist Mis­sion of Togo
Ver­tre­tung für Deutsch­land
Ver­tre­tung für Groß Bri­tan­nien
Post­fach 11 13
D 67137 Neu­hofen
Deutsch­land

In­ter­na­tional So­cial And Me­dical Ou­treach Team (ISMOT)
Li­berty and Peace Now ! Human Rights Re­por­ters
in­ter­na­tional media pro­ject for Human Rights
in­ter­na­tio­nales Me­dien-Pro­jekt für die Men­schen­rechte

MJB Mis­sion News, ISSN 1999-8414,
in­ter­na­tio­nales Nach­richten- und Mis­sion-Ma­gazin

Tel. 0 62 36 416 802
Tel./ Fax 03212 1249 320
Fax 001 503 212 6883
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam­bots ge­schützt! Ja­vaS­cript muss ak­ti­viert werden, damit sie an­ge­zeigt werden kann.
email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam­bots ge­schützt! Ja­vaS­cript muss ak­ti­viert werden, damit sie an­ge­zeigt werden kann.
www.john­bap­tist­mis­sion.org

www.mis­sionjb.org
http://our.ho­me­withgod.com/john­bap­tist­mis­sion
www.ra­diot­v­info.org
www.men­schen­rechts­re­porter.blogspot.com

Aus­züge aus den Ge­setzen:

§ 323c, Straf­ge­setz-Buch
Un­ter­las­sene Hil­fe­leis­tung
Wer bei Un­glücks­fällen oder ge­meiner Ge­fahr oder Not nicht Hilfe leistet, ob­wohl dies er­for­der­lich und ihm den Um­ständen nach zu­zu­muten, ins­be­son­dere ohne er­heb­liche ei­gene Ge­fahr und ohne Ver­let­zung an­derer wich­tiger Pflichten mög­lich ist, wird mit Frei­heits­s­trafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe be­straft.
Auszug aus dem Straf­ge­setz-Buch
Ar­tikel 25, All­ge­meine Er­klä­rung der Men­schen­rechte, Ver­einte Na­tionen (UN, United Na­tions, www.un.org)

1. Jeder hat das Recht auf einen Le­bens­stan­dard, der seine und seiner Fa­milie Ge­sund­heit und Wohl ge­währ­leistet, ein­schließ­lich Nah­rung, Klei­dung, Woh­nung, ärzt­liche Ver­sor­gung und not­wen­dige so­ziale Leis­tungen ge­währ­leistet sowie das Recht auf Si­cher­heit im Falle von Ar­beits­lo­sig­keit, Krank­heit, In­va­li­dität oder Ver­wit­wung, im Alter sowie bei an­der­wei­tigem Ver­lust seiner Un­ter­halts­mittel durch un­ver­schul­dete Um­stände.
2. Mütter und Kinder haben An­spruch auf be­son­dere Für­sorge und Un­ter­stüt­zung. Alle Kinder, ehe­liche wie au­ßer­ehe­liche, ge­nießen den glei­chen so­zialen Schutz.

Ar­tikel 6, Grund­ge­setz, Deutsch­land
(1) Ehe und Fa­milie stehen unter dem be­son­deren Schutze der staat­li­chen Ord­nung.
(2) Pflege und Er­zie­hung der Kinder sind das na­tür­liche Recht der El­tern und die zu­vör­derst ihnen ob­lie­gende Pflicht. Über ihre Be­tä­ti­gung wacht die staat­liche Ge­mein­schaft.
(3) Gegen den Willen der Er­zie­hungs­be­rech­tigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Ge­setzes von der Fa­milie ge­trennt werden, wenn die Er­zie­hungs­be­rech­tigten ver­sagen oder wenn die Kinder aus an­deren Gründen zu ver­wahr­losen drohen.
(4) Jede Mutter hat An­spruch auf den Schutz und die Für­sorge der Ge­mein­schaft.
(5) Den unehe­li­chen Kin­dern sind durch die Ge­setz­ge­bung die glei­chen Be­din­gungen für ihre leib­liche und see­li­sche Ent­wick­lung und ihre Stel­lung in der Ge­sell­schaft zu schaffen wie den ehe­li­chen Kin­dern.

Im Ar­tikel 12 der Lan­des­ver­fas­sung von Berlin wird ga­ran­tiert:
Ar­tikel 12

(1) Ehe und Fa­milie stehen unter dem be­son­deren Schutz der staat­li­chen Ord­nung.
(2) An­dere auf Dauer an­ge­legte Le­bens­ge­mein­schaften haben An­spruch auf­Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung.
(3) Pflege und Er­zie­hung der Kinder sind das na­tür­liche Recht der El­tern und die zu­vör­derst ihnen ob­lie­gende Pflicht.
(4) Gegen den Willen der Er­zie­hungs­be­rech­tigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Ge­setzes von der Fa­milie ge­trennt werden, wenn die Er­zie­hungs­be­rech­tigten
ihrem Er­zie­hungs­auf­trag nicht nach­kommen.
(5) Wer in häus­li­cher Ge­mein­schaft Kinder er­zieht oder für an­dere sorgt, ver­dient
För­de­rung.
(6) Jede Mutter hat An­spruch auf den Schutz und die Für­sorge der Ge­mein­schaft.
(7) Frauen und Män­nern ist es zu er­mög­li­chen, Kin­der­er­zie­hung und häus­liche
Pfle­ge­tä­tig­keit mit der Er­werbs­tä­tig­keit und der Teil­nahme am öf­fent­li­chen­Leben zu ver­ein­baren. Al­lein­er­zie­hende Frauen und Männer, Frauen wäh­rend
der Schwan­ger­schaft und nach der Ge­burt haben An­spruch auf be­son­deren
Schutz im Ar­beits­ver­hältnis.

Über die au­ßer­ge­wöhn­li­chen Er­eig­nisse und Not­lage von Na­talie, die noch bis 24. Ok­tober 2009 schwanger war und ihrer 3jäh­riger Tochter be­rich­tete RTL Fern­sehen am 23. Ok­tober 2009 im Fernseh-Ma­gazin "Ex­plosiv" und die Zei­tung Ber­liner Ku­rier. Am 5. Ok­tober 2009 waren die Um­stände, die zum plötz­li­chen Ver­schwinden des Ehe­manns von Na­talie F. in Nassau in Ba­hamas führten noch nicht be­kannt. Diese In­for­ma­tionen wurden erst auf An­frage des in­ter­na­tio­nalen MJB Edu­ca­tion Media Net­work beim Ehe­mann be­kannt. Der ur­sprüng­liche Titel des Bei­trages in der Zei­tung BER­LINER KU­RIER wurde daher von der Re­dak­tion ge­än­dert. Der Ehe­mann be­findet sich wei­terhin im Aus­land, lebt, doch er hatte am 7. Au­gust 2009 einen Un­fall mit schweren Ver­let­zungen. Den­noch schreibt er, dass es ihm gut gehe. Der Mann ist hart im Nehmen und hatte be­reits in frü­heren Jahren meh­rere schwere Ver­let­zungen. Das Bild zeigt eine der vielen Me­dien-Do­ku­men­ta­tionen zur Si­tua­tion von Na­talie und ihren beiden Töch­tern. Foto: MJB Edu­ca­tion Net­work.

Das wei­tere Foto zeigt eine wei­tere Me­dien-Do­ku­men­ta­tion der ge­drukten Aus­gabe der Zei­tung Ber­liner Ku­rier vom 5. Ok­tober 2009. An­fang Ok­tober 2009 waren noch nicht die In­for­ma­tionen be­kannt, die erst nach dem 27. Ok­tober 2009 be­kannt ge­worden sind. Foto: MJB Edu­ca­tion Media Net­work

 

Das Foto No. 1 und Foto No. 2 stammt aus den Ar­chiven der jungen Fa­milie, der jungen Mutter Na­talie F. Und ihrem Ehe­mann aus bes­seren Tagen. Im Foto No. 3. das mit freund­li­cher Ge­neh­mi­gung von RTL Fern­sehen New York City ver­öf­fent­licht wird, sind Mutter und Kind zu sehen, in den Tagen, in denen es Mutter und Kind nicht gut ging in Nassau in Ba­hamas. Fotos: ntjj / RTL Te­le­vi­sion New York

 

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